Bei Bit2Me verstehen wir die Bedeutung der Klarheit in der Besteuerung von Preisen und Boni, die durch unsere Gewinnspiele und Werbeaktionen erhalten werden. Wenn ein Begünstigter seinen Steuerwohnsitz außerhalb Spaniens hat, unterscheidet sich die steuerliche Situation in bestimmten Aspekten, insbesondere im Hinblick auf die Einreichung des Modells 685 der Steuerbehörde.
Befreiung von Modell 685 für Nicht-Residenten
Es ist wichtig zu betonen, dass, wenn ein Gewinnspiel oder eine Werbeaktion für einen Benutzer mit Steuerwohnsitz in einem Land außerhalb des spanischen Hoheitsgebiets gilt, Bit2Me nicht verpflichtet ist, das Modell 685 der Steuerbehörde einzureichen. Dieses Formular ist nur für Steueransässige in Spanien anwendbar.
Anwendbare Quellensteuern je nach Steuerwohnsitz
Preise oder Boni, die von Begünstigten erhalten werden, die nicht in Spanien ansässig sind, unterliegen Quellensteuern. Diese Quellensteuern variieren je nach dem Steuerwohnsitz des Begünstigten:
Residenten in Spanien: 0%
Residenten in der Europäischen Union (EU): 19%
Residenten in Nicht-EU-Ländern: 24%
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